{"id":16,"date":"2017-04-24T18:17:17","date_gmt":"2017-04-24T18:17:17","guid":{"rendered":"http:\/\/sv-rw-alhausen.de\/?page_id=16"},"modified":"2019-03-21T12:47:00","modified_gmt":"2019-03-21T12:47:00","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-rw-alhausen.de\/?page_id=16","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong><u>A. <\/u><\/strong><strong><u>Allgemeine Bestimmungen<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><em> \u00a71 Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen SV Rot-Wei\u00df Alhausen e. V. Er ist unter Nr. VR 10058 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Paderborn eingetragen. Er hat seinen Sitz in 33014 Bad Driburg-Alhausen. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a72 Zweck des Vereins<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Breitensports und der damit verbunden k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigung. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erm\u00f6glichung sportlicher \u00dcbung und Leistungen verwirklicht. Der Verein lehnt Bestrebungen und Bindungen parteipolitischer, rassentrennender und religi\u00f6ser Art ab.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a73 Mittelverwendung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong><u>B. Mitgliedschaft. Beitr\u00e4ge, Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><em> \u00a74 Mitgliedschaft<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche, vollj\u00e4hrige aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst aber der Vollj\u00e4hrigkeit. \u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen. Die Mitgliedschaftsrechte sind nicht \u00fcbertragbar und nicht vererblich.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a75 Beendigung der Mitgliedschaft<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsf\u00e4higkeit der juristischen Person. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von einem Monat zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte versto\u00dfen hat, wobei als Grund zum Ausschluss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegen\u00fcber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im R\u00fcckstand ist.<\/p>\n<p>Vor der Beschlussfassung ist den Mitgliedern unter Fristsetzung von Seiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden.<\/p>\n<p>Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht eingelegt, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als bestandskr\u00e4ftig und die Mitgliedschaft als beendet.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a76 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags und die F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p>Die Ehrenmitgliedschaft beginnt in dem Jahr der Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Ehrenmitgliedschaft muss mindestens eine 10-j\u00e4hrige Mitgliedschaft vorausgehen.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a77 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, an den sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie k\u00f6nnen im Verein sportlich aktiv werden und vom Verein den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verlangen.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Aus\u00fcbung des Antrags- Diskussions- und Stimmrechts in den Mitgliederversammlungen mitzuwirken. Jedes Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Aus\u00fcbung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in den Mitgliederversammlungen mitzuwirken.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck, die Interessen und das Ansehen des Vereins nach innen und au\u00dfen zu wahren, sowie die Ger\u00e4te, die Einrichtungen und das Eigentum des Vereins pfleglich zu behandeln.<\/p>\n<p>Den Anordnungen des Vereinsvorstandes und seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind zur gegenseitigen R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a77a Datenschutz<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Zur Erf\u00fcllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der DS-GVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten der Mitglieder im Verein verarbeitet (z. B. f\u00fcr den Beitragseinzug). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Erf\u00fcllung des Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnisses im Verein.<\/p>\n<p>Soweit in den jeweiligen Vorschriften beschriebene Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:<\/p>\n<p>&#8211; das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,<\/p>\n<p>&#8211; das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,<\/p>\n<p>&#8211; das Recht auf L\u00f6schung nach Artikel 17 DS-GVO,<\/p>\n<p>&#8211; das Recht auf Einschr\u00e4nkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO<\/p>\n<p>&#8211; das Recht auf Daten\u00fcbertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und<\/p>\n<p>&#8211; das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.<\/p>\n<p>Zu einer fortdauernden Speicherung der Daten ist der Verein aufgrund rechtlicher Verpflichtungen (z. B. Aufbewahrungsfristen) und der Geltendmachung, Aus\u00fcbung oder Verteidigung von Rechtsanspr\u00fcchen berechtigt.<\/p>\n<p>Den Organen des Vereins oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerf\u00fcllung geh\u00f6hrenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zug\u00e4nglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch \u00fcber das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.<\/p>\n<p><strong><u>C. Vertretung und Verwaltung des Vereins<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><em> \u00a78 Organe des Vereins<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Vereinsorgane sind:<\/p>\n<ul>\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em> \u00a79 Vorstand<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, sowie dem Kassenwart sowie bis zu drei weiteren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Beisitzern. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich.<\/p>\n<p>Jedes gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist intern oder in der Weise beschr\u00e4nkt, dass er bei Rechtsgesch\u00e4ften von mehr als 150,00 EURO verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus<\/p>\n<ol>\n<li>dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>1. und 2. Vorsitzender<\/li>\n<li>Kassenwart<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>sowie bis zu drei weiteren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten Beisitzern<\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>dem erweiterten Vorstand:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>1. und 2. Platzkassierer<\/li>\n<li>Jugendobmann<\/li>\n<li>Breitensportwart<\/li>\n<li>zus\u00e4tzlichen vom Vorstand bestellten Beisitzern<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em> \u00a710 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten des Vorstandes<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, sowie sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlen insbesondere die<\/p>\n<ul>\n<li>Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Buchf\u00fchrung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung.<\/li>\n<li>Beschlussfassung und Aufnahmeantr\u00e4ge, Ausschl\u00fcsse von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><em> \u00a711 Wahl des Vorstandes<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden. Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr die Zeit von 4 Jahren gew\u00e4hlt. Dabei wird nach einem im Protokoll der Mitgliederversammlung festgelegten Rhythmus die H\u00e4lfte der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes versetzt alle zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft endet auch das Amt als Vorstand.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a712 Vorstandssitzung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft Sitzungen, die vom 1. und 2. Vorsitzenden einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend sind, davon zwei Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzenden). \u00dcber die Sitzungen ist vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder einem zu benennenden Protokollf\u00fchrer ein Protokoll anzufertigen.<\/p>\n<p>Dem Kassenwart obliegen die F\u00fchrung der Vereinskasse und die Verwaltung des Verm\u00f6gens. S\u00e4mtliche Einnahmen und Ausgaben sind ordnungsgem\u00e4\u00df zu verbuchen und zu belegen. Alle Ausgaben d\u00fcrfen nur aus laufenden Einnahmen und vorhandenen Guthaben bestritten werden. Der Kassenwart hat der Mitgliederversammlung einen Kassenbericht f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr vorzulegen.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a713 Mitgliederversammlung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied -auch ein Ehrenmitglied- eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme und Genehmigung des Jahres- und Kassenberichts.<\/li>\n<li>Entlastung des Gesamtvorstandes.<\/li>\n<li>Wahl, Abberufung des Vorstandes.<\/li>\n<li>Ernennung von besonders verdienstvollen Mitgliedern zu Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<li>Festsetzung der Beitragsordnung.<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Beschwerde gegen Ausschluss von der Mitgliedschaft<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die freiwillige Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung, Tagesordnung oder nach Gesetz ergeben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im I. Quartal, soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung einberufen. Die Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<ul>\n<li>Bericht des Vorstandes<\/li>\n<li>Kassenbericht<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich fordert. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag der Mitglieder einzuberufen, wenn 1\/3 der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde verlangt.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst: Satzungs\u00e4nderung und Beschl\u00fcsse \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung bed\u00fcrfen einer <em>3\/4 <\/em>Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen.<\/p>\n<p><strong><em> \u00a714 Protokollierung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>\u00dcber den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong><em> $15 Rechnungspr\u00fcfung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlten zwei Rechnungspr\u00fcfer \u00fcberwachen die Kassengesch\u00e4fte des Vereins. Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. \u00dcber das Ergebnis ist in der Jahreshauptversammlung zu berichten.<\/p>\n<p><strong><em> $16 Haftung<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Der Verein oder einzelne Mitglieder haften nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung der Anlagen, Einrichtungen oder Ger\u00e4te des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Sch\u00e4den oder Verluste nicht durch Versicherungen gedeckt sind.<\/p>\n<p><strong><em> $17 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Wird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen, anderen Verein angestrebt, so geht die unmittelbare, ausschlie\u00dfliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks auf den Rechtsnachfolger \u00fcber. Vor Durchf\u00fchrung ist das Finanzamt hierzu zu h\u00f6ren.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt Bad Driburg, Ortsteil Alhausen, welcher es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere zur F\u00f6rderung des Breitensports, in der Ortschaft Alhausen zu verwenden hat.<\/p>\n<p>Ist wegen Aufl\u00f6sung des Vereins oder Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit die Liquidation des Vereinsverm\u00f6gens erforderlich, so sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft auf einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung \u00fcber die Einsetzung eines anderen Liquidators mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<p><em><strong>Stand 03\/2019<\/strong><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A. 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